Sprache DE
Merkbox

Einkaufsbedingungen


3. Aufträge

Nur schriftlich erteilte, unterschriebene Bestellungen sind gültig. Mit Annahme der Bestellung erklärt der Lieferer sein Einverständnis mit diesen Einkaufsbedingungen, auch wenn die Bestätigung unter Zugrundelegung etwa entgegenstehender Verkaufsbedingungen erfolgt.
Mündliche, telefonische oder per E-Mail übermittelte Bestellungen, Änderungen, Zusätze und dergleichen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Bei mech. gefertigten Teilen ist eine Lieferanten-Kennzeichnung zwingend erforderlich, welche gemeinsam erstellt wird.
 

4. Preise

Der Bestellung liegen vorher vereinbarte Preise zugrunde. Diese gelten dann als Festpreise. Wenn ausnahmsweise vorher keine Preise vereinbart wurden, sind diese in der Auftragsbestätigung bekanntzugeben; in diesem Falle bleibt uns die endgültige Zusage vorbehalten.


5. Auftragsbestätigung

Jeder Auftrag ist vom Lieferer unverzüglich nach Eingang unserer Bestellung, spätestens innerhalb einer Woche zu bestätigen. Wird diese Frist überschritten, haben wir die Berechtigung, den Auftrag zu widerrufen.


6. Liefertermine

Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind bindend. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle sein. Sobald dem Lieferanten Umstände bekannt werden, die die Einhaltung des Liefertermins gefährdet erscheinen lassen, hat er uns dies unverzüglich schriftlich, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung, anzuzeigen.

Bei Nichteinhaltung des Liefertermins stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. In Fällen eines dringenden Bedarfs haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und uns anderweitig einzudecken, wenn dadurch die Entstehung eines erheblichen Schadens verhindert werden kann.
Kommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5 % des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensanspruch angerechnet.
Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.


7. Versand

Alle Gegenstände sind – falls nicht anders vereinbart – frei unserem Werk, einschließlich kostenfreier Verpackung zu liefern. Wenn jedoch die Verpackung Eigentum des Lieferanten bleibt und berechnet wird, ist uns diese bei frachtfreier Rücksendung im vollen Wert gutzuschreiben. Bei Berechnung von Gewichten gilt das bahnamtliche Gewicht.

Jeder Sendung sind Lieferscheine, Packzettel oder sonstige Warenbegleitscheine beizufügen, welche eine detaillierte Übersicht über den Inhalt sowie unsere Bestellnummer und Auftragsnummer enthalten müssen. Außerdem sind bei mech. gefertigten Teilen eine Zeichnung und ein entsprechendes Prüfzeugnis beizufügen. Bei Gewichtssendungen sind die Gewichte mit amtlichen Wiegekarten uns nachzuweisen.
Wenn nichts Besonderes angegeben, erfolgt die Versendung an unsere Anschrift

Paketdienste, Post, LKW, PKW, Bote:
D-40880 Ratingen, Am Rosenkothen 4-12
Anlieferung: über Holtkamp 22

Der Lieferer ist in jedem Falle verpflichtet, die für uns kostengünstigste Transportart zu wählen und für eine Versicherung der versandten Güter Sorge zu tragen.
Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn von uns schriftlich darauf hingewiesen wird, dass wir selbst versichern. Die Sendungen reisen auf Gefahr des Lieferanten.

 

8. Rechnungen

Rechnungen sind uns in doppelter Ausfertigung zuzusenden, getrennt von der Sendung. Sie müssen unsere Bestellnummer beinhalten und den genauen Versandtag angeben.

 

9. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen in bar oder in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl entweder
                a) 14 Tage nach Rechnungseingang mit 3 % Skonto oder
                b) 3 Monate nach Rechnungseingang netto.
                c) Nachnahmesendungen: grundsätzlich per Bahn oder gegen Vorkasse.
Beanstandungen an der Lieferung berechtigen uns, fällige Zahlungen zurückzuhalten.


10. Gewährleistung

Für die gelieferten Gegenstände übernimmt der Lieferer auf die Dauer eines Jahres nach ihrer Verwendung auch ohne rechtzeitige Mängelrüge Gewähr, dass sie die vom Lieferer zugesagten Eigenschaften aufweisen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die  Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach der Bestellung vorausgesetzten Gebrauch aufgeben oder mindern.
Unbeschadet der sich daraus ergebenden gesetzlichen Ansprüche können wir nach unserer Wahl die kostenlose Beseitigung des Mangels oder die frachtfreie Lieferung eines mangelfreien Stückes verlangen.
Wenn der Lieferer mit seinen Verpflichtungen aus der Gewährleistung in Verzug kommt, sind wir auch berechtigt, Ersatz auf Kosten des Lieferers zu beschaffen.
Verborgene Fehler berechtigen uns, Ersatz für nutzlos aufgewendete Materialien und Löhne zu verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht uns bei fahrlässigem Verhalten des Lieferers zu, auch dann, wenn wir selbst wegen der mangelhaften Lieferung des Lieferers ersatzpflichtig gemacht werden. Nicht vertragsgemäß gelieferte Ware wird auf Kosten und Gefahr des Lieferers zurückgesandt. Werden die Lieferungen wiederholt vertragsgemäß nicht durchgeführt, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


11. Fertigungsmittel

Modelle, Muster, Werkzeuge, Zeichnungen und sonstige Hilfsmittel, welche von uns gestellt werden, bleiben unser Eigentum. Diese dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte veräußert werden und sind nach Auftragsfertigung kostenlos und unaufgefordert an uns zurückzusenden. Gegenstände, welche mit Hilfe dieser Fertigungsmittel erstellt werden, dürfen ebenfalls an Dritte nicht veräußert werden. Alle dem Lieferer überlassenen Gegenstände sind, solange sie sich in dessen Besitz befinden, von diesem gegen Feuergefahr und Diebstahl für uns kostenlos zu versichern.


12. Schutzrechte

Der Lieferer übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch seine Lieferung keine fremden Schutzrechte im In- und Ausland verletzt werden.

 

13. Schutzvorrichtungen

Sämtliche Aggregate, Hydraulikfertigteile, Maschinen etc. müssen mit den gesetzlichen vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen geliefert werden und deren Bestimmungen entsprechen.

 

14. Umwelt

Die TÜNKERS Maschinenbau GmbH ist zertifiziert nach ISO 14001. Von daher sind der schonende Umgang mit Ressourcen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Umwelt- und Gesundheitsbereich ein wichtiger Aspekt, der auch bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen von uns berücksichtigt wird. Der Lieferer ist deshalb aufgefordert im Rahmen seiner Tätigkeit Produkte oder Dienstleistungen umweltverträglich und energiereduziert zu produzieren. Er willigt ein, dieses im Rahmen von Qualitäts- und Umweltaudits durch den Auftraggeber überprüfen zu lassen.

 

15. Geschäftsgeheimnis

Der Lieferer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Auf die Geschäftsverbindung mit uns darf in der Werbung des Lieferers nur mit unserer schriftlichen Genehmigung hingewiesen werden.

 

16. Erfüllungsort Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Ratingen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Gerichtsstand für etwaige Streitfälle ist das für Ratingen zuständige Gericht.

 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellt.